Das Vater-Kind-Zelten richtet sich in erster Linie an Kinder unseres Vereinsgebiets mit ihren Vätern, die noch nicht am großen Gemeindezeltlager teilnehmen dürfen. Damit aber kein Kind ausgeschlossen wird, sind auch alleinerziehende Mütter mit ihren Kindern herzlich willkommen. Gleiches gilt auch, wenn der Vater verhindert ist. Zudem können ältere Geschwisterkinder teilnehmen, wenn ein jüngeres Geschwisterkind dabei ist, um Familien nicht zu trennen und allen ein gemeinsames Erlebnis in der Natur zu ermöglichen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Allerdings sind alle Teilnehmer Selbstversorger und tragen gemeinsam zur Verpflegung bei. Jeder kann und soll etwas beisteuern – sei es durch Besorgungen für das gemeinsame Frühstück, Salate für das abendliche Grillen oder andere Beiträge zur Gemeinschaftsverpflegung. So entsteht eine familiäre und gemeinschaftliche Atmosphäre.
Hier sind einige wichtige Dinge, die nicht fehlen dürfen:
Zelt und Schlafsäcke
Isomatten
Wetterfeste Kleidung
Essen und Getränke
Taschenlampen und Batterien
Spiele und Aktivitäten für die Kinder
Kuscheltier
Klappstühle
Zuhause bleiben dürfen Tablets o.Ä. wir wollen schließlich die Natur und Geneinschaft genießen.
Das Vater-Kind-Zelten beginnt Freitag Nachmittag (ca. 15 Uhr) mit dem Aufbau der Zelte. Danach gibt es folgende Aktivitäten:
Gestaltung eines Lager-Banners zur Dekoration des Camps.
Nachtwanderung nach Einbruch der Dunkelheit, um die Natur bei Nacht zu entdecken.
Lagerfeuer mit Stockbrot und Marshmallows, wo alle gemeinsam grillen und gemütlich beisammensitzen.
Gemeinsames Grillbuffet mit mitgebrachten Salaten und weiteren Leckereien.
Lagerlieder und altersgerechte Lager-Geschichten, um den Abend stimmungsvoll ausklingen zu lassen.
Samstagmorgen gemeinsames Frühstück mit frischen Brötchen vom örtlichen Bäcker und allem, was dazugehört.
Ja, uns stehen die Toiletten der Schützenhalle zur Verfügung.
Alle Teilnehmer sind Selbstversorger und tragen gemeinsam zur Verpflegung bei. Jeder kann und soll etwas beisteuern – sei es durch Besorgungen für das gemeinsame Frühstück oder Salate und andere Beilagen für das Grillbuffet am Abend. Außerdem können am Lagerfeuer Stockbrot und Marshmallows zubereitet werden. Es können Brötchen vom örtlichen Bäcker für das Frühstück besorgt werden. Die Küche und das Geschirr der Schützenhalle dürfen mit genutzt werden, sodass für die Zubereitung und das Essen genügend Ausstattung vorhanden ist.
Da es sich um eine Veranstaltung für Kinder handelt, sollte der Konsum von alkoholischen Getränken auf ein Minimum reduziert werden. Harte Alkoholika sind nicht erlaubt, damit die kinderfreundliche und gemeinschaftliche Atmosphäre erhalten bleibt.
Wetterfeste Kleidung wird empfohlen, da das Event grundsätzlich bei jeder Witterung stattfindet. Bei längeren Schauern können wir auf die Schützenhalle zurückgreifen, um trocken zu bleiben. Sollte sich ein Unwetter abzeichnen oder gemeldet werden, behalten wir uns vor, das Zeltlager kurzfristig abzusagen. Zum Glück ist der Schützenplatz nicht allzu weit von „Daheim“ entfernt, sodass eine sichere Rückkehr jederzeit möglich ist.
Die Anmeldung und Organisation erfolgt über eine WhatsApp-Gruppe. Über den folgenden Link kann man beitreten und wird vom Gruppen-Admin hinzugefügt. Hier werden alle wichtigen
Informationen und Abstimmungen rund um das Vater-Kind-Zelten geteilt und organisiert.
https://chat.whatsapp.com/JosaliZDac16o1MOEe0cxl
Autofreie Zone: Autos dürfen nur bis zur Schranke, da diese geschlossen bleibt.
Der Schützenplatz ist während der gesamten Zeit autofrei.
Freihalten der Zufahrt: Die Zufahrt muss jederzeit frei bleiben, damit Feuerwehr und Rettungswagen im Notfall ungehindert durchkommen können.
Feuerregeln: Feuer ist nur in Feuerschalen erlaubt! Wasser zum Ablöschen muss vor dem Entzünden bereitstehen.
Feuer- und Lagerwache: Während der Nachtwanderung und anderen Aktivitäten muss eine Feuer- und Lagerwache vor Ort bleiben, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Ja, jeder Teilnehmer trägt dazu bei, dass der Platz sauber hinterlassen wird. Gemeinsam wird darauf geachtet, dass kein Müll zurückbleibt und das Gelände wieder in einem ordentlichen Zustand hinterlassen wird.
Letzte Änderung: 28.05.2025