Einfache Mitgliedschaft
Diese Form der Mitgliedschaft eignet sich für ein Einzelmitglied.
Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem jeweils letzten Beschluss aus der Generalversammlung.
Aktuell:
- Erwachsene (ab 18) 36€
- Jugendliche (12 bis 18) kostenlos
Bei Jugendlichen ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich!
Wer zu Beginn des Geschäftsjahres 18. Jahre alt ist, wird als Erwachsener geführt und ist somit auch zahlungspflichtiges Mitglied.
Deine Einzelmitgliedschaft kannst du jederzeit zum Wechsel des neuen Geschäftsjahres in eine Familienmitgliedschaft umstellen.
Deine Mitgliedschaft kannst du jederzeit schriftlich kündigen. Eine Kündigung muss mindestens vier Wochen vor Ende des Geschäftsjahres (31. Oktober) erfolgen.
Familienmitgliedschaft
Diese Form der Mitgliedschaft ermöglicht es, die im selben Haushalt lebenden Familienmitglieder mit anzumelden. Ein wichtiger Vorteil ist, dass bei allen Vereinsveranstaltungen auch Versicherungsschutz für deine Liebsten besteht (z.B. beim Schießen).
Zudem ist es günstiger als zwei Einzelmitgliedschaften, z.B. für deinen Partner / deine Partnerin. Ihr solltet zumindest in einer eheähnlichen Partnerschaft leben und unter derselben Adresse gemeldet sein.
So sieht es mit Kindern und Jugendlichen aus: Du kannst deine Kinder, die in deinem Haushalt leben, auf deiner Familienmitgliedschaft anmelden. Wer zu Beginn des Geschäftsjahres 18. Jahre alt ist, wird als erwachsen geführt und ist somit auch zahlungspflichtiges Mitglied.
Bevor aber die Mitgliedschaft umgewandelt wird, wird dieses Mitglied zur Generalversammlung eingeladen und informiert. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem jeweils letzten Beschluss aus der
Generalversammlung.
Aktuell:
- 54€ für dich und deine/n Partner/in sowie Kinder, die unter deiner Adresse gemeldet sind.
Wer zu Beginn des Geschäftsjahres 18. Jahre alt ist, wird als Erwachsener geführt und ist somit auch zahlungspflichtiges Mitglied.
Deine Familienmitgliedschaft kannst du jederzeit zum Wechsel des neuen Geschäftsjahres in eine Einzelmitgliedschaft umstellen.
Deine Mitgliedschaft kannst du jederzeit schriftlich kündigen. Eine Kündigung muss mindestens vier Wochen vor Ende des Geschäftsjahres (31. Oktober) erfolgen.
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